Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Fliesen & Naturstein Stefan Bayer, Weinbergstraße 69, 52441 Linnich (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt), die mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen werden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
Verbraucher sind natürliche Personen, die mit dem Auftragnehmer in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass ihnen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Sollten sich bei einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und einem Unternehmen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) widersprechen, so haben die Bestimmungen der VOB Vorrang vor den AGB.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vereinbart.
Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§2 Widerrufsrecht
Für Verbraucher gilt ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kunde wird über sein Widerrufsrecht belehrt (Widerrufsbelehrung). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem Auftragnehmer eine eindeutige Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zusenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren (Rückgewährschuldverhältnis). Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen. Der Auftragnehmer erstattet dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist, alle geleisteten Zahlungen zurück.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistungen beginnt, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist und der Kunde dem Auftragnehmer ausdrücklich zugestimmt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
§3 Vertragsschluss
Die Vertragssprache ist deutsch.
Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage des Kunden ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dies dem Kunden zu. Die Annahme des Angebots durch den Kunden kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Die Annahme hat in der Frist zu erfolgen, in welchem Zeitraum das Angebot als befristet anzusehen ist. Für den Fall, dass die Annahme mündlich erfolgt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem Kunden eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Nach Erhalt der Annahme des Angebots wird der Auftragnehmer dem Kunden unverzüglich eine Auftragsbestätigung übersenden. Inhalt der Auftragsbestätigung sind die wesentlichen Vertragsbedingungen. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgende verbindliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande, jedoch spätestens mit Lieferung der Ware.
Angebote des Auftragnehmers gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern ist dies nur der Fall, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als freibleibend oder unverbindlich gekennzeichnet wurde.
§ 4 Lieferung
Der Auftragnehmer liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse innerhalb Deutschlands. Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Teillieferungen zu erbringen.
Mit Abschluss des Vertrages geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder der Beschädigung der bereits gelieferten Materialien auf den Kunden über. Für den Fall, dass der Auftragnehmer auf Wunsch des Kunden die Lieferung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übernehmen soll, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des zu liefernden Materials bereits mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit der Ausführung der Versendung beauftragten Personen auf den Kunden über (§ 447 BGB).
Eine Rückgabe oder ein Umtausch der bereits gelieferten Waren ist nur noch Absprachen und gegen Zahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr möglich.
Lieferfristen sind als unverbindlich anzusehen, außer diese wurden ausdrücklich verbindlich vereinbart. Für den Fall, dass keine Lieferfrist vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Soweit der Auftragnehmer für die Lieferung auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen ist, kann die Lieferfrist angemessen verlängert werden.
Den Kunden trifft die Verpflichtung, die Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Auftragnehmer etwaige Mängel oder sonstige Reklamationen unverzüglich schriftlich gegenüber anzuzeigen.
§ 5 Leistung
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den schriftlichen Vertragsunterlagen. Die in dem Vertragswerk beschriebenen Leistungen werden grundsätzlich durch den Auftragnehmer oder von einem von diesem beauftragten Dritten durchgeführt.
Für Mängel, die auf die unsachgemäße oder fehlerhafte Vorarbeit durch den Auftraggeber oder dritte zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor Teilleistungen zu erbringen.
Die Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, außer die Parteien haben ausdrücklich eine verbindliche Leistungsfrist vereinbart. Für den Fall, dass keine Leistungsfrist vereinbart wurde, ist die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen. Soweit der Auftragnehmer für die Leistung auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen ist, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
Für den Fall, dass sich die Leistung aufgrund einer Pflichtverletzung durch den Kunden oder eines Dritten, welcher von dem Kunden beauftragt wurde, verzögert, ist der Kunde dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige Mehrkosten und Schäden zu ersetzen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Leistungspflichten von der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden abhängig zu machen.
Der Kunde verpflichtet sich dahingehend, die Leistung unverzüglich auf Mängel und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Weiter hat der Kunde etwaige Mängel unverzüglich schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Die von dem Auftragnehmer veranschlagten Preise verstehen sich in Euro und den netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie der Kosten für Verpackung, Transport, Lagerung und Montage. Sonderleistungen werden gesondert berechnet, es sei denn, dass in dem Angebot eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Für den Fall, dass sich die Lohn- und Materialkosten um mehr als 5 % erhöhen, behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich das Recht vor, die Preise anzupassen. Diesbezüglich verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, den Kunden rechtzeitig über eine etwaige Preisanpassung zu unterrichten.
Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, Lieferungen und Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
Für den Fall, dass im Angebot keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen sofort ohne Abzug zu zahlen.
Verzugszinsen sind bei Überschreitung der Zahlungsfrist für Verbraucher i.H.v. 5 Prozentpunkten und für Unternehmer i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich das Recht vor, die Arbeiten einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich der Kunde dazu, mit der gelieferten Ware ordnungsgemäß zu verfahren, d. h. diese insbesondere gegen Diebstahl und sonstigen Beschädigungen jedweder Art zu versichern.
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Kunden gestattet die gelieferte Ware zu verwenden, weiter zu veräußern oder zur Sicherheit zu übereignen.
§ 7 Anzahlungen
Bei Auftragserteilung ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, von dem Kunden eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
§ 8 Kündigungsrecht
Dem Kunden steht ein Kündigungsrecht zu. Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag kündigt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die der Auftragnehmer zu vertreten hat. Nach ausgesprochener Kündigung ist der Auftragnehmer zur Rechnungslegung verpflichtet und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.
§ 9 Zurückbehaltung und Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 10 Nutzung von Fremdmaterial
Für den Fall, dass der Kunde wünscht, dass der Auftragnehmer Materialien oder Teile von Fremdherstellern verwendet, gelten deren Garantie- und Gewährleistungsbedingungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung von Fremdmaterial entstehen.
§ 11 Abnahme und Gewährleistung für Werkverträge
Für Verträge mit Verbrauchern und mit Unternehmen, mit denen nicht die Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart wurde, ist die vereinbarte Werkleistung nach Fertigstellung abzunehmen. Gewisse Ausrichtarbeiten an dem Werk (sogenannte Feinjustierungen) bleiben davon unberührt. Vorstehendes gilt insbesondere für die vorzeitige Inbetriebnahme der montierten Gerätschaften.
Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 14 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Mängelansprüche eines Verbrauchers verjähren abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB in einem Jahr ab Abnahme bei Reparatur-, Ausbesserung-, Instandhaltung-, Einbau-, Erneuerung- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Kunden oder Dritten entstanden sind.
Die zeitlichen Angaben des Auftragnehmers in Bezug auf Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind somit unverbindlich, es sei denn, dass zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer dem Kunden die Mängelbeseitigung zugesagt hat, ist der Kunde dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt zu gewähren. Für den Fall, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, haftet der Auftragnehmer nicht für etwaige Verzögerungen und weitergehende Schäden.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht insbesondere keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Installation oder Reparatur verursacht wurden.
Hinsichtlich der nach Erfüllung entscheidet der Auftragnehmer über die Art der nach Erfüllung. Für den Fall, dass der Kunde ein Unternehmer ist, gilt zusätzlich § 377 HGB.
§ 12 Gewährleistungsrechte bei Kaufverträgen
Für Verträge mit Verbrauchern und mit Unternehmen, mit denen nicht die Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart wurde, gilt folgendes:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die Gewährleistungsrechte des Kunden, welcher kein Verbraucher ist, verjähren abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr. Unberührt bleiben weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich gegenüber anzuzeigen.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht insbesondere keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Installation oder Reparatur verursacht wurden.
§ 13 Erfüllung durch Dritte
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages oder die nach Erfüllung ganz oder teilweise durch Dritte durchführen zu lassen.
§ 14 Instandsetzung
Wird der Auftragnehmer mit der Reparatur eines bestehenden Objektes bzw. eines bestehenden Teilbereichs eines Objektes beauftragt, ist der Kunde dazu verpflichtet, auch wenn die Reparaturarbeiten nicht von Erfolg geprägt sind, dem Auftragnehmer die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortung- oder Risikobereich des Auftragnehmers fällt.
Den Kunden treffen die in diesen AGB und gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungspflichten, damit eine ordnungsgemäße Reparatur durchgeführt werden kann. Für den Fall, dass der Kunde gegen seinen Mitwirkungspflichten verstößt, ist der Auftragnehmer zu einem Schadenersatz nicht verpflichtet.
§ 15 Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung nur:
- im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer selbst, seinen gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung;
- bei Vorliegen von Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat;
- im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes;
- im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
- für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
- im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadenersatz des Kunden jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
§ 16 Gewerbliche Schutzrechte
Der Auftragnehmer behält sich alle gewerblichen Schutzrechte an allen von ihm entwickelten und verwendeten Produkten Logos und Marken vor. Für den Fall, dass der Kunde oder ein Dritter diese verwenden will, bedarf dieser der vorherigen Zustimmung (in schriftlicher Form) durch den Auftragnehmer.
§ 17 Anfertigung von Fotografien und Videoaufnahmen
Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, Videoaufnahmen und Fotos von den erbrachten Leistungen und installierten Anlagen zu machen, um diese für die Werbung auf (insbesondere auf der Homepage und auf Werbematerialien) zu nutzen. Diesbezüglich erteilt der Kunde dem Auftragnehmer das uneingeschränkte und zeitlich unbefristete Recht zur Nutzung.
Für den Fall, dass der Kunde mit einer Verwendung von Fotos oder Videoaufnahmen nicht einverstanden ist, hat er dies unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen.
§ 18 Datenschutz
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zugeordnet werden können, wie z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, Kontodaten. Diesbezüglich teilt der Auftragnehmer dem Kunden mit, dass er personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Einwilligung des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Auftragnehmer verwendet diese Daten nur zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Marktforschung und für Werbezwecke, soweit der Kunde dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die personenbezogenen Daten des Kunden gegen unbefugten Zugriff, Verlust, Veränderung oder Zerstörung zu schützen.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte findet nur statt, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde zugestimmt hat. Weiter kann der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiterleiten, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen oder um seine berechtigten Interessen zu schützen.
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die vom Auftragnehmer gespeicherten personenbezogenen Daten.
Der Kunde hat das Recht auf Löschung, Berichtigung oder Sperrung seiner personenbezogenen Daten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Mit den vorliegenden Datenschutzbestimmungen erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden, in dem er die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt oder mit ihm in Geschäftskontakt tritt.
Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird der Sitz des Auftragnehmers vereinbart, soweit der Kunde kein Kaufmann im Sinne des HGB ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt im Übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 20 Streitschlichtung
Der Auftragnehmer ist nicht dazu bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§21Verzögerungen und ähnliches
Für den Fall, dass sich Liefer- und/oder Leistungszeiten wegen Gründen, die nicht auf den Auftragnehmer zurückzuführen sind, verlängern, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die Liefer- und/oder Leistungszeit angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, dem Kunden unverzüglich über das Vorliegen solcher Umstände zu unterrichten. Für den Fall, dass der Auftragnehmer den Kunden nicht unverzüglich über das Vorliegen solcher Umstände unterrichtet, ist der Kunde dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend zu machen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen zu modifizieren oder auszusetzen.
Der Kunde erklärt sich mit vorstehenden Absprachen einverstanden und erklärt, dass er aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen, die das Vertragsverhältnis modifizieren, keine Vertragsstrafe gegen den Auftragnehmer geltend machen wird. Weiter erklärt sich der Kunde dazu bereit, den Auftragnehmer, für den vorgenannten Fall, von Schadensersatzansprüchen freizustellen.
§ 22 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.